Die Wanderungen werden nach Möglichkeit nach dem Veranstaltungsplan durchgeführt.
Abweichungen vom vorgesehenen Programm liegen im Ermessen des Wanderführers (z. B. bei Unwetterwarnungen, schlechtem Wetter, großer Hitze, Ausfällen bei Bus oder Bahn usw.)
Die Gesamtorganisation liegt in den Händen des Wanderführers. Von Beginn bis Ende der Wanderung ist er weisungsgebend, doch für das persönliche Tun ist jeder Mitwanderer selbst verantwortlich.
Weder Verein noch Wanderführer übernehmen die Haftung für Körper- und Sachschäden.
Hierzu möchten wir zusätzlich auf diese Anmerkung verweisen.
Gäste sind uns stets willkommen. Auch für sie gilt die Wanderordnung. Vor Beginn der Wanderung sind sie gebeten, sich dem Wanderführer bekannt zu machen.
Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen, melden sich bitte beim Wanderführer ab.
Die Kleidung und insbesondere das Schuhwerk sind nach Zweckmäßigkeit und nicht nach Schönheit auszuwählen. Wer sich durch unsachgemäße Kleidung selbst in Gefahr bringt, ist ein Unsicherheitsfaktor für die Gruppe.
Auch das Gepäck sollte jeder Wanderer -insbesondere bei Rucksackwanderungen- sehr sorgfältig auswählen. In den Rucksack gehört neben einem Erste-Hilfe-Päckchen auch ein Wetterschutz. Bei Tageswanderungen ist entweder Rucksackverpflegung oder eine Einkehr vorgesehen. Für die Rast im Freien ist eine Sitzunterlage empfehlenswert. Sicherheitshalber immer eine „eiserne Ration“ mitnehmen, um Unterzuckerung vorzubeugen.
Bei grenzüberschreitenden Wanderungen sind die jeweils für den Grenzübergang notwendigen Ausweise stets mitzuführen.
Wir Wanderer achten die Sitten und Gesetze der zu entdeckenden Landschaft. Unsere Rücksicht gilt ihren Bewohnern wie dem Privatbesitz. Schonungen, Futterplätze und Forsteinrichtungen bleiben außerhalb unseres Weges. Unterwegs vermeiden wir Lärm. Die überwiegende Zahl der Wanderer will die Landschaft genießen. Das Wild braucht seine Ruhe!
Es ist manchmal nicht zu umgehen, dass unsere Wanderung über eine Verkehrsstraße ohne getrennten Fußweg führt. Hier ist besondere Vorsicht geboten:
Kleinere Wandergruppen bewegen sich in Laufrichtung am linken Straßenrand, wenn nötig im Gänsemarsch (§ 25 StVO).
Größere Gruppen gehen zu 2 oder 3 Personen in Reihen geordnet am rechten Straßenrand.
Der Straßenverkehr ist auf das Verkehrshindernis rechtzeitig hinzuweisen (§ 27 StVO).
Wir Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft. Als oberstes Gebot gilt für uns
a) Wald, Flur und Rastplatz sind keine Müllplätze! Abfälle sind nicht zurückzulassen.
b) Schonung von Bäumen, Sträuchern und Blumen! Sie sind zu aller Freude da.
c) Schutz des Wildes und der Vogelwelt vor Beunruhigung und Vernichtung. Wenn Hunde mitkommen, bleiben sie angeleint.
d) Kein offenes Feuer und kein Rauchen in Forst, Moor und Heide (Feld- und Forstschutzgesetz)!
Nur wenn sich jeder nahtlos in die Gruppengemeinschaft einfügt, die Wanderführung nicht durch weites Vorauseilen oder Zurückbleiben erschwert und den Mitwanderer als Partner achtet, dann verschafft eine Wanderung Harmonie und Freude!
Wünsche, Anregungen und Missstände bitte mit dem Wanderführer besprechen. Er wird versuchen zu helfen, wenn es ihm möglich ist.